Änderung der MwSt für Speisen am 01.01.2026

1. Überprüfen Sie Ihre Artikelgruppen, ob diese für Speisen fortlaufend angelegt sind.
Prüfen können Sie dies im Backoffice unter Stammdaten – Artikeldaten – Artikelgruppen
Im Beispiel wären das die Artikelgruppen 2000 – 2700

2. Im Backoffice unter Extras finden Sie die Funktion SQL Modul

Hier können Sie jetzt das folgende Skript einfügen und ausführen. Bitte ersetzen Sie in diesem Skript in der letzten Zeile die Artikelgruppen-Nummern durch Ihre Artikelgruppen. Es können hier auch einzelne Artikelgruppen umgestellt werden falls diese in Ihrer Datenbank nicht fortlaufend sind. Einfach das Skript aus diesem Schreiben in das Feld SQL Modul im Backoffice
reinkopieren:
update ArtiSteu set MwstKz = 2, MwstKz1 = 2
FROM Arti INNER JOIN
ArtiSteu ON Arti.artnr = ArtiSteu.ArtNr
where Arti.artgrp between 2000 and 2700

Mit diesem Skript kann die Umstellung auf 7% auch einfach wieder rückgängig gemacht werden, indem in der 1. Zeile das MwstKz =1 gesetzt wird. Damit wären die Speisen wieder auf 19% gesetzt. So können Sie diesen Vorgang auch für 1 Artikelgruppe einmal testweise ausführen und auch wieder zurückstellen.

3. Prüfen Sie nach Ausführen des Skriptes im Backoffice unter Stammdaten – Artikel stichprobenartig bei einigen Speisen, ob der 1. und der 2. Mehrwertsteuersatz auf 7% stehen.

4. Bei Verwendung von Arrangementartikeln, bei denen als Anhangartikel Speisen und Getränke verwendet werden, die weiterhin unterschiedliche Steuersätze haben (Speisen 7%, Getränke 19%) müssen die Mehrwertsteuersätze im Hauptartikel auf 0 gestellt werden. Damit verbucht das System automatisch die Mehrwertsteuersätze der Anhangartikel.

5. Sollten Sie eine Hotelschnittstelle im Einsatz haben über die Ihre Umsatzsteuerzahlen an eine Finanzbuchhaltung übergeben werden sollten Sie mit der Hotelsoftware-Firma Kontakt aufnehmen um das weitere Prozedere auf der Hotelseite zum 01.01.2026 zu besprechen.

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