Ab dem 01.01.2025 müssen Unternehmen in Deutschland ihre elektronischen Kassensysteme und andere Aufzeichnungssysteme über eine neue elektronische Meldeplattform registrieren. Diese Änderung, die durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 28. Juni 2024 bekanntgegeben wurde, zielt darauf ab, die Anforderungen des „Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ von 2016 zu erfüllen und die Transparenz sowie Sicherheit in der Unternehmensbuchführung zu erhöhen.
